Ab dem 1. Januar 2015 besteht ein striktes Nachfüllverbot an bestehenden R22-Anlagen mit HFCKW-22, einschließlich wiederaufgearbeiteten R22.
Als Anlagenbetreiber bleiben Ihnen damit zwei Möglichkeiten: Sie können die alten R22-Anlagen entweder mit Ersatzstoffen betreiben oder komplett neu planen. Die beste Lösung für Ihren individuellen Fall erarbeiten wir gerne gemeinsam mit Ihnen.
Sprechen Sie uns an!